In unserem Erstgespräch erläutere ich Ihnen die Zusammensetzung meines Rechtsanwaltshonorars (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und der weiterführenden Gebühren beispielsweise bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. So berechnen sich die gesetzlichen Gebühren nach dem gesetzlichen Gegenstandswert bzw. Streitwert.